Das Titelbild in Fanseiten hat eine Grösse von 851 x 315 Pixeln. Facebook hat Regeln gesetzt, was darin nicht enthalten sein darf. Die Idee ist, dass dies ein Stimmungsbild zum Unternehmen ist oder das Corporate Design besser integriert wird, als dies früher möglich war.
Das ist in Facebook Titelbildern verboten:
- Preise oder Kaufinformationen (zB “40% Rabatt”)
- Kontaktinformationen (zB Internetadresse oder Telefonnummer)
- Referenzen zu Facebook-Funktionen (wie zB ein Pfeil zur Schaltfläche “Gefällt mir”)
- Handlungsaufrufe (zB “Erzähle deinen Freunden davon”, “Jetzt kaufen”)
Facebook bietet viel grössere Freiheit zur Gestaltung im neuen Design. Man möchte aber natürlich, dass für spezielle Angebote und Rabatte die Werbeanzeigen verwendet werden. Und daran kräftig verdienen.
In der Übergangsphase wird man wohl da und dort solche Verstösse gegen die Richtlinien antreffen. Viele Unternehmen betreiben Social Media noch als Hobby. Dabei schenkt man den Richtlinien oft wenig Beachtung.
Ideen für das Titelbild in Fanseiten
- Stimmungsbilder
- Kreative Kombinationen von Profilbild und Titelbild
- Titelbild des Monats, von Fans designen lassen
Titelbilder in Facebook-Apps
Neu werden auf Mobilgeräten die Titelbilder in Fanseiten (bald) auch angezeigt. Endlich. Dabei muss beachtet werden, dass die Kombinationen auf den kleineren Displays nicht garantiert werden. Oben ein Beispiel für eine solche Kombination. Facebook empfiehlt Seitenbetreibern, das alles zu kontrollieren bei der Umstellung.
Vorlagen für Titelbilder in Facebook
Im Bereich der privaten Profil-Titelbilder gibt es schon ganze Sammlungen an Vorlagen und kreativen Beispielen. Im Fanseiten-Bereich warte ich noch auf wirklich coole Beispiele.
Passend dazu: eine kleine Übersicht zu den Wettbewerbsrichtlinien. Nichts ist erlaubt ohne Abgrenzung in einer App. Unter allen Fans ein iPad verlosen: geht nicht.
Danke für Empfehlungen via dieser Buttons! :)
Grüsse,
Sam Steiner



Kontaktieren Sie mich, wenn Sie das Web wirksam einsetzen wollen.
sam,
die richtlinien sind “richt-linien” — sprich damit sichert sich facebook dagegen ab, dass seitenbetreiber mit unlauteren methoden leute verprellen und die hinterher zu facebook kommen und millionen einklagen. also sowas wie “werdet jetzt fans meiner schusswaffen-seite, und ihr gewinnt einen ferrari” (echt, jetz!)
d.h. ja, man sollte vorsichtig sein und die richtlinien im auge haben, aber noch mehr: “common sense” anwenden.
die einzigen fälle, an die ich mich erinnern kann, dass FB jemanden für irgendwas “abgestraft” hat, waren page-names (z.b. hornbach, “städte-domain grabber”). und da waren die konsequenzen gering, bis nicht vorhanden.
viel häufiger als facebook selbst sind es v.a. freiwillige facebook polizisten, die sich darüber echauffieren und immer wieder auf die richtlinien verweisen (manchmal auch nicht ganz unneigennützig, um auf ihre dienstleistung aufmerksam zu machen) …
falls du weitere fälle kennst, wo timeline/cover-richtlinienverstößte geahndet wurden (und die von facebook direkt aufgespürt wurden), würde mich das sehr interessieren.
uber-disclaimer: ich empfehle nicht, dass man gegen irgendwelche richtlinien verstößt – solange es sinn macht. ich finde vielmehr, dass man sich generell überlegen sollte, was man leuten (fans/nicht-fans bzw. kunden/nicht-kunden) anbietet.
[...] Betrieb von Fanseiten gelten die Nutzungsbedingungen für Fanseiten. Darin sind beispielsweise die Regeln für Titelbilder festgelegt und verschiedene weiterführende Richtlinien verlinkt. Für kommerzielle Inhalte gelten [...]
Hallo,
eine Frage bzgl. nützen des Titelbildes für Gewinnspiele, da ich bei der Recherche keine genaue Beschreibung gefunden habe. Fällt die Integration des Schriftzuges ins Titelbild “Wellenssurlaub gewinnen” auch unter den Punkt “Preise oder Kaufinformationen (zB “40% Rabatt”)” ?
Vielen Dank für die Hilfe,
LG
Hallo Claudia
Ich würde meinen, das geht leider unter den Punkt “Handlungsaufrufe”. Somit wäre das nicht zulässig – meiner Meinung nach.
Gruss, Sam